DienstleistungSchülerbeförderung, soweit sie nicht von Dritten übernommen wird

Dieser bundesgesetzlich geregelte Anspruch im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe hat in Bayern nur sehr begrenzte Bedeutung, weil durch die vorrangigen Ansprüche nach dem bayerischen Schulwegkostenfreiheitsgesetz die Kosten der Schülerbeförderung bereits zu einem erheblichen Umfang abgedeckt („von Dritten übernommen“) werden.

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Herr Wernig
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Weitere Informationen:

Auskünfte zu den vorrangigen Leistungen zum Schulwegkostenfreiheitsgesetz erteilt das Landratsamt Miltenberg, Sachbereich 122 „Ausbildungsförderung, Schulwegkosten“, Telefon 09371 501-340 oder 341.

Ergänzende Ansprüche auf Schülerbeförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe, die noch nicht durch das Schulwegkostenfreiheitsgesetz abgedeckt sind, entstehen nur für Schüler und Schülerinnen ab der 11. Klasse aus Familien mit Kindergeldanspruch für bis zu zwei Kindern, die zugleich Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben und auch nur hinsichtlich Kosten unter 465 Euro jährlich (Betrag wird jährlich fortgeschrieben). Anspruchsberechtigt können dabei auch nur Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen unter 25 Jahren sein, sofern sie keine Ausbildungsvergütung beziehen.

Kosten der Schülerbeförderung können nur für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs anerkannt werden.

Bei einer Entfernung zwischen Wohnung und Schule unter drei Kilometern erfolgt grundsätzlich keine Übernahme.

Die Zahlung erfolgt im Erstattungsverfahren, wenn die entstandenen Kosten durch Vorlage der Fahrkarten nachgewiesen sind.

Gegebenenfalls muss eine Vorprüfung der Ansprüche nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz erfolgen.

Formulare:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

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